In lebensbedrohlichen Notfällen:
In medizinischen Notfällen: 112 (Rettungsdienst)
In anderen schweren Notlagen: 110 (Polizeinotruf)
Notfallversorgung Kliniken:
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Krisendienst Schwaben
Hilfe bei psychischen Krisen:
Tel.: 0800 / 655 3000
Webseite: www.krisendienste.bayern/schwaben/
Datenschutz Leitstelle des Krisendienstes nach Art. 13 DSGVO
Die medizinische Rehabilitation in der RPK Schwaben (Rehabilitation Psychisch Kranker) richtet sich an Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden und dadurch Einschränkungen im Bereich der lebenspraktischen Kompetenz und der beruflichen Leistungsfähigkeit aufweisen. Wir unterstützen psychisch Erkrankte bei der Wiedereingliederung in ihren Alltag und das Berufsleben. Deshalb beinhaltet die Rehabilitation, neben medizinischen und therapeutischen Aspekten, auch soziale und arbeitstherapeutische Gesichtspunkte. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, die Betroffenen psychisch zu stabilisieren, die Krankheitsfolgen zu überwinden und Rückfälle zu verhindern, um eine möglichst selbstständige Lebensführung mit einer sozialen und beruflichen Wiedereingliederung und Teilhabe zu ermöglichen.
Die Planung der medizinischen Rehabilitation erfolgt gemeinsam mit den Betroffenen durch ein multiprofessionelles Team und beinhaltet neben der fachärztlichen Behandlung psychotherapeutische Angebote, lebens- und haushaltspraktische Trainings, Arbeitstherapie, kognitives Training, Sport und Angehörigenarbeit. Die Finanzierung ist über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie über die Rentenversicherungen geregelt.
Bei der beruflichen Rehabilitation in der RPK Schwaben steht vor allem die Reintegration in den Arbeitsmarkt im Fokus oder alternativ die Vorbereitung auf eine weiterführende Bildungsmaßnahme, eine Ausbildung oder Umschulung. Sie dient sowohl der Erfassung und Konsolidierung vorhandener Grundarbeitsfähigkeiten, der Erprobung fachlicher Fertigkeiten sowie der Auffrischung, Vertiefung oder dem Neuerwerb von Bildungsinhalten. Die Rehabilitationsinhalte werden individuell durch die jeweiligen Grundkenntnisse und die jeweiligen Rehabilitationsziele bestimmt. Zu Beginn der beruflichen Rehabilitation steht die Abklärung und Erprobung der beruflichen Eignung, Begabung und Leistungsfähigkeit. Die sich daraus entwickelten Rehabilitationsziele werden dann konsequent umgesetzt. Kenntnisse und Fertigkeiten werden trainiert und erweitert sowie theoretische Grundlagen vermittelt. Praktika in regionalen Betrieben sowie allgemeinbildende Schulungen flankieren den Rehabilitationsprozess. Die begleitende fachärztliche und psychosoziale Betreuung ist über die Gesamtdauer der Rehabilitation gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften sowie über die Rentenversicherungen.