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In medizinischen Notfällen: 112 (Rettungsdienst)
In anderen schweren Notlagen: 110 (Polizeinotruf)

Notfallversorgung Kliniken:

Für Notfälle stehen Ihnen unsere Kliniken rund um die Uhr zur Verfügung.

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Krisendienst Schwaben

Hilfe bei psychischen Krisen:

Tel.: 0800 / 655 3000
Webseite: www.krisendienste.bayern/schwaben/
Datenschutz Leitstelle des Krisendienstes nach Art. 13 DSGVO

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News

Schwerbehindertenvertretung neu gewählt

Die neue Gesamtschwerbehindertenvertretung der Bezirkskliniken Schwaben: Gewählt wurden Beate Seliger-Kunkel vom Bezirkskrankenhaus (BKH) Augsburg, Maria Krewing (1. Stellvertreterin, BKH Günzburg) und Christiane Putzich (2. Stellvertreterin, BKH Kempten).

Erneut ins Amt der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Bezirkskliniken Schwaben gewählt wurde Beate Seliger-Kunkel vom Bezirkskrankenhaus (BKH) Augsburg (Email: beate.seliger-kunkel(at)bkh-augsburg.de; Telefon 0821 4803-4330). Als 1. Stellvertreterin wurde Maria Krewing (BKH Günzburg) gewählt; zur 2. Stellvertreterin Christiane Putzich (BKH Kempten). Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe nicht geregelt werden können. Ebenso nimmt sie die Interessen jener schwerbehinderten Menschen wahr, die in einem Betrieb tätig sind, für den eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist. Dies umfasst auch Verhandlungen und den Abschluss entsprechender Inklusionsvereinbarungen. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist auch zuständig für Häuser, die keine eigene Vertretung haben, wie die RPK Schwaben, das BKH Memmingen, Wohnen und Fördern  Zusmarshausen sowie die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Unternehmensleitung mit Krisendienst.

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Gender Erklärung:
Die Bezirkskliniken Schwaben haben sich zum Ziel gesetzt möglichst offen, gendersensibel, geschlechtsneutral und inklusiv zu formulieren. Falls dies nicht möglich ist, gelten die verwendeten Personenbezeichnungen immer gleichermaßen für alle Geschlechter.